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Entwicklungspolitische Rechtsförderung, Außenwirtschaftspolitik und Gefahren für kleinbäuerliche Landwirtschaft in afrikanischen Ländern
Deutsche Rechtsförderung mit den Mitteln von Entwicklungszusammenarbeit (EZ) findet nicht nur über Projekte und Programme in Partnerländern statt. Immer wieder gab und gibt es Bezüge entwicklungspolitischer Rechtsförderung zum Weltwirtschaftsrecht und vor allem zum deutschen Außenwirtschaftsförderungsrecht. Als rohstoffarmes und exportorientiertes Land zielt Deutschland auf freien Zugang zu Rohstoffen, offene Grenzen für freien Handel mit Gütern und Dienstleistungen und einen starken Eigentumsschutz für ausländische Direktinvestitionen (ADI). Produziert und konsumiert wird heute in globalen Wertschöpfungsnetzwerken. Die Art und Weise, wie Land und Nahrung organisiert werden, ist der Kern jedes Gemeinwesens. An der kleinbäuerlichen Landwirtschaft hängen heute weltweit noch um die 2,2 Milliarden Menschen, zumeist arme Menschen und damit vorrangige Zielgruppe einer armutsorientierten EZ. Die Förderung eines Rechts für globale Wertschöpfungsketten, und damit auch für globale Ketten industrieller Landwirtschaft, birgt Gefahren für die kleinbäuerliche Landwirtschaft im globalen Süden. Recht ist ein guter Indikator dafür, welche politischen Positionen unterschiedlicher Akteure sich durchsetzen konnten und zu Regeln eines verbindlichen Ordnungsrahmens wurden. Ebenso bietet die weite Sicht auf Rechtsförderung, die insbesondere die Bezüge zum Außenwirtschaftsrecht mit in den Blick nimmt, eine interessante Perspektive auf die Frage, ob EZ ihrem Auftrag zur Armutsüberwindung gerecht wird. Mit Fokus auf deutsche Rechtsförderung wird am Beispiel der hochgradig entwicklungsrelevanten Förderung von Landwirtschaft und des Rechtsumbaus für industrielle bzw. "corporate" Landwirtschaft in afrikanischen Ländern gezeigt, wie deutsche EZ sich derzeitig eher außenwirtschaftspolitischen Zielen unterordnet, statt umgekehrt.
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Deficiencies of international investment law: What chances for "critical lawyers" to civilize global value chains and/or to transform the status quo of the economic world order?
Rules should be fair, no matter from which perspective (Rawls, 1999). Given that Justitia holds a balance, current international investment law is disturbingly onesided. It mainly sets out to protect property positions of foreign investors. According to mainstream legal thinking, imposing obligations on transnational corporations (TNC) is only possible by means of the gentle non-binding rules of corporate social responsibility (CSR). As will be documented here, international investment law today has become a body of law for enterprises with hardly any regard for people and planet putting the private gains of few above the common good of many. Conventional approaches to legal questions deal with legal dogmata by detaching the law from its economic and political context. However, since legal norms are the result of societal negotiations, critical jurists have a role in analysing the law and its implementation, given the prevailing social and economic backgrounds. They see more easily that private interests increasingly drive legal doctrines and that social or environmental needs are largely neglected in mainstream legal activities. In international relations, the political consensus of the states in the United Nations (UN) has now moved beyond the Millennium Development Goals and their ideology of rich countries helping the poor (for a critique see Amin, 2006) within the dominant asymmetrical, fossil-based production and consumption paradigms. Due to acknowledgment of the increasingly pressing environmental and social needs, since 2016 more comprehensive and universal UN Sustainable Development Goals now aim to "transform our world" (United Nations, 2019). In international investment law, such changes are still to come. African states and societies in particular are undergoing economic and social transformations towards a nowadays also questionable modernity, and within decades, a process that took centuries in Europe. There are no more rural areas spared from agricultural or mining investments. So particularly in Africa, critical jurists and scientists need to analyse and point out which legal rules and interpretations on the international, regional, national and local level really serve the interests of the population in Africa. (.)
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"Auslandsinvestitionsrecht und Entwicklungspolitik: Derzeitiges bloßes internationales Investitionsschutzrecht vertieft Armut". Tückische Widersprüche, falsche Grundannahmen - Beispiele Investitionen in Land, Landmanagementreform in Ghana
[Vorwort] Heute verengt internationales Investitionsrecht ein ursprünglich weites Feld ausschließlich auf Schutz ausländischer Eigentumspositionen in einem investitionsaufnehmenden Gaststaat. Diese einseitige Lesart vernachlässigt solchem Schutz entgegenstehende öffentliche Interessen und führt aus Sicht Milliarden armer Menschen zu untragbaren Ergebnissen. Wenige sprechen noch, wie Sornarajah in seinem Lehrbuch1, von multinationalen Unternehmen und deren Pflichten gegenüber Gaststaaten und seinen Menschen. Aus der Perspektive von verletzbaren Bevölkerungsgruppen hält die derzeitige Investitionsrechts-Architektur im Zusammenspiel ihrer verschiedenen Ebenen tückische Widersprüche bereit, und sie beruht auf der falschen Grundannahme: Recht und Rechtsdurchsetzung in kapital-aufnehmenden Gastgeberländern erfüllten die ihnen auf unterster Ebene zugedachte Aufgabe, Investitionen sozial einzuhegen. Die Arbeit argumentiert aus entwicklungspraktischer Sicht. Sie zeigt am komplexen Beispiel eines Projekts zur Stärkung von land governance in Ghana, dass in Gaststaaten Recht und Rechtsdurchsetzung Investitionen eben nicht einhegen und so die globalen Investitionsregeln arme Menschen im Stich lassen. In Kenntnis der inneren Widersprüche globalen Wirtschaftsrechts sollte Entwicklungspolitik die Anliegen ihrer Zielgruppen gerade auch in wirtschafts- und investitionsrechtlichen Kreisen deutlicher vertreten und die Investitionsrechts-Gemeinschaft ihr Fachwissen und juristische Kreativität für gerechte Lösungen zum Einsatz bringen.
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CSR im Auslandsinvestitionsrecht – Platzhalter für fehlende globale rechtliche Steuerung und Überforderung bereitwilliger Unternehmen
In: CSR und Recht; Management-Reihe Corporate Social Responsibility, S. 279-307
Förderung von Rechtsstaatlichkeit mit den Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit: Ein Hindernislauf?
In: Nord-Süd aktuell: Vierteljahreszeitschrift für Nord-Süd und Süd-Süd-Entwicklungen, Band 12, Heft 1, S. 91-104
ISSN: 0933-1743
World Affairs Online